Ein Umzug in München ist oft mit erheblichen Kosten verbunden, doch viele dieser Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden. Ob aus beruflichen, privaten oder gesundheitlichen Gründen – es lohnt sich, die steuerlichen Vorteile zu kennen und zu nutzen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Umzugskosten von der Steuer absetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Ausgaben Sie absetzen können. Als Ihr Umzugsunternehmen in München möchten wir Ihnen nicht nur beim Umzug selbst, sondern auch bei den steuerlichen Aspekten zur Seite stehen.
Das Wichtigste in Kürze:
Beruflicher oder privater Umzug: Egal aus welchem Grund Sie umziehen, es gibt steuerliche Vorteile, die Sie nutzen können.
Beruflicher Umzug: Kosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt.
Private Umzüge: Bestimmte Kosten, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, können auch bei privaten Umzügen steuerlich abgesetzt werden.
Gesundheitsbedingte Umzüge: Kosten aufgrund von gesundheitlichen Gründen können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Umzugskostenpauschale und Belege: Nutzen Sie die Umzugskostenpauschale und sammeln Sie alle relevanten Belege, um Ihre Kosten steuerlich geltend zu machen.
Praktische Tipps: Dokumentieren Sie den beruflichen Grund für den Umzug, nutzen Sie Checklisten und bleiben Sie über aktuelle Regelungen informiert, um das Beste aus Ihren Steuervorteilen herauszuholen.
1. Umzug von Steuer absetzen - Beruflich bedingter Umzug
Wenn Ihr Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, können Sie eine Vielzahl von Kosten steuerlich absetzen. Ein beruflich bedingter Umzug liegt vor, wenn:
Verkürzung des Arbeitsweges: Wenn der Umzug Ihren Arbeitsweg um mindestens eine halbe Stunde pro Strecke verkürzt.
Wechsel des Arbeitsplatzes: Ein Umzug ist auch dann beruflich bedingt, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt antreten oder wenn Ihr Arbeitgeber den Standort wechselt.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Auch eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann einen Umzug rechtfertigen, wie z.B. der Fall eines Arztes, der näher an sein Krankenhaus zieht.
Rückkehr aus dem Ausland: Die Kosten für den Rückumzug nach Deutschland bei einem Arbeitsplatzwechsel sind ebenfalls absetzbar.
Um dem Finanzamt nachzuweisen, dass es sich um einen berufsbedingten Umzug handelt, eignet sich beispielsweise der neue Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Absetzbare Kosten:
Transportkosten: Kosten für den Möbeltransport durch ein Umzugsunternehmen oder für einen Mietwagen bei einem selbst organisierten Umzug. (Ein Überblick unserer Umzugspreise)
Reisekosten: Fahrten zu Besichtigungsterminen (30 Cent pro Kilometer), Umzugsvorbereitungen und die Fahrt zum neuen Wohnort.
Maklergebühren: Provision für die Vermittlung nur bei Mietwohnung.
Doppelte Mietzahlungen: Wenn Sie in der Übergangszeit für bis zu 6 Monaten sowohl Miete für die alte als auch für die neue Wohnung zahlen müssen.
Handwerkerkosten: Kosten für Renovierungsarbeiten in der alten und neuen Wohnung.
Verpflegungspauschale: 28 € pro Tag für maximal drei Monate.
Nachhilfekosten für Kinder: Wenn Kinder aufgrund des Umzugs Nachhilfe benötigen, können die Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag abgesetzt werden (z.B. 1.286 € ab März 2024).
Umzugskostenpauschale: Für sonstige Umzugskosten ohne Einzelnachweis (z.B. Renovierungen, Trinkgelder, Ummeldungsgebühren, Telefonanschlusskosten, Installation von Küchengeräten und Lampen etc.). Diese Pauschale wird regelmäßig angepasst (z.B. 964 € für eine Person ab März 2024).
Generell gilt: Wenn Ihr Arbeitgeber die Umzugskosten oder einen Teil davon übernimmt, dürfen Sie diese Kosten natürlich nicht von der Steuer absetzen. Das geht nur bei den Ausgaben, die Sie tatsächlich selbst getragen haben.
2. Umzug von Steuer absetzen - Privater Umzug
Auch bei einem privaten Umzug können einige Kosten steuerlich abgesetzt werden. Diese fallen unter die haushaltsnahen Dienstleistungen.
Absetzbare Kosten:
Arbeit und Fahrtkosten des Umzugsunternehmens: 20% der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung ist eine unbare Zahlung (z.B. Überweisung).
Handwerkerleistungen: Kosten für Maler, Elektriker oder andere Handwerker, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Unter bestimmten Bedingungen können 20% der Lohnkosten für Handwerkerleistungen abgesetzt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € jährlich.
Bei einem privaten Umzug können jedoch nur die Arbeitskosten, nicht aber Materialkosten, steuerlich geltend gemacht werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind zu 20% und bis zu maximal 4.000 € der Kosten anrechenbar. Diese Kosten müssen durch eine Rechnung und der Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift nachweisbar sein.
Sollte der Umzug auch mal etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen können Sie auch Sonderurlaub für Ihren Umzug beantragen.
3. Umzug aus gesundheitlichen Gründen: Außergewöhnliche Belastungen
Wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, beispielsweise nach einem Unfall oder aufgrund einer Behinderung, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, sofern sie den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Ein ärztliches Attest ist hierbei als Nachweis erforderlich.
4. Umzugskostenpauschale und Nachweise
Umzugskostenpauschale
Für beruflich bedingte Umzüge gibt es eine Umzugskostenpauschale, die ohne Einzelnachweis angesetzt werden kann. Diese Pauschale deckt diverse Umzugsausgaben wie Ummeldekosten, Renovierungskosten der alten Wohnung und ähnliche Aufwendungen ab. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Zeitpunkt des Umzugs und der Anzahl der Personen im Haushalt:
ab 01.04.2024: 1.607 € für Verheiratete/Lebenspartner, 964 € für Singles, 643 € für Kinder/Angehörige
ab 01.04.2022: 1.476 € für Verheiratete/Lebenspartner, 886 € für Singles, 590 € für Kinder/Angehörige
ab 01.04.2021: 1.450 € für Verheiratete/Lebenspartner, 870 € für Singles, 580 € für Kinder/Angehörige
ab 01.06.2020: 1.433 € für Verheiratete/Lebenspartner, 860 € für Singles, 573 € für Kinder/Angehörige
Die Umzugspauschale erhöht sich um 50%, wenn man innerhalb von 5 Jahren ein zweites Mal berufsbedingt umzieht und dabei vor und nach den Umzügen ein eigener Hausstand bestand.
Belege sammeln
Um Ihre Umzugskosten steuerlich geltend zu machen, sollten Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören:
Rechnungen des Umzugsunternehmens oder Mietwagenvermieters.
Tankquittungen und Fahrkarten für Reisekosten.
Quittungen für Maklergebühren.
Rechnungen von Handwerkern.
Belege für Nachhilfekosten Ihrer Kinder.
4. Sonstige abzugsfähige Kosten
Annoncen zur Wohnungssuche: Kosten für Inserate.
Ummeldegebühren: Gebühren für die An- und Ummeldung bei Behörden.
Verpflegung der Umzugshelfer: Kosten für Essen und Getränke für Freunde und Bekannte, die beim Umzug helfen.
Renovierung/Schönheitsreparaturen: Kosten für notwendige Arbeiten in der alten Wohnung, die vor dem Auszug durchgeführt werden müssen.
Einbau von Küche und anderen Geräten: Kosten für den Einbau und Anschluss von Küche und Haushaltsgeräten.
5. So setzen Sie die Umzugskosten ab
Um die Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, verwenden Sie das Formular "Werbungskosten" (Anlage N) für beruflich bedingte Umzüge. Für private Umzüge geben Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen in der "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" an. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege beizufügen und eine plausible Begründung für den Umzug anzugeben.
Fazit
Ein Umzug in München kann teuer sein, aber durch das Absetzen der Umzugskosten von der Steuer können Sie einen erheblichen Teil der Kosten zurückholen.
Ob beruflich oder privat – informieren Sie sich frühzeitig über die steuerlichen Vorteile und sammeln Sie alle notwendigen Belege, um das Beste aus Ihrem Umzug herauszuholen. So wird der finanzielle Aufwand etwas erträglicher und Sie können sich entspannt in Ihrem neuen Zuhause einleben.
Als Ihr Umzugsunternehmen in München stehen wir Ihnen nicht nur beim Transport, sondern auch mit wertvollen Tipps rund um Ihren Umzug zur Seite.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrem Umzug benötigen.
Bonus-Tipp: Checkliste für den steuerlichen Umzug
Beruflichen Grund dokumentieren: Versetzungsbescheinigung, Arbeitsvertrag o.ä. besorgen.
Belege sammeln: Alle Rechnungen und Quittungen gut aufbewahren.
Umzugskostenpauschale nutzen: Bei beruflichem Umzug die Pauschale ansetzen.
Steuererklärung richtig ausfüllen: Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen korrekt angeben.
Frühzeitig informieren: Über aktuelle Pauschalen und steuerliche Regelungen auf dem Laufenden bleiben.
Eine Checkliste für Ihren Umzug in München finden Sie in unserem Beitrag Umzug-Checkliste - Der ultimative Guide 2024.
Mit diesen Tipps und Informationen sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Umzugskosten erfolgreich von der Steuer abzusetzen.
FAQ
Kann man den Umzug von der Steuer absetzen?
Ja, ein Umzug kann steuerlich abgesetzt werden. Bei einem beruflich bedingten Umzug können die Kosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen Transport-, Reise-, Makler- und doppelte Mietkosten. Bei einem privaten Umzug können 20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 € jährlich abgesetzt werden. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf.
Was ist die Umzugskostenpauschale und wie hoch ist sie?
Welche Umzugskosten kann ich bei einem beruflich bedingten Umzug absetzen?
Welche Nachweise benötige ich, um Umzugskosten steuerlich geltend zu machen?
Kann ich die Kosten für Nachhilfe meiner Kinder nach einem Umzug absetzen?
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